Das neue Schulgesetz und die Durchführungsverordnungen bringen einige Neuerungen für die Schulen und Schüler des Kreises Pinneberg. Wir kommentieren die wichtigsten Neuerungen:
Die Gymnasien können zum Schuljahr 2011/12 wählen, ob sie den verkürzten achtjährigen Bildungsgang (G8) oder den neunjährigen Bildungsgang (G9) anbieten wollen. Auch ein Nebeneinander beider Angebote wird möglich sein. Die Entscheidung darüber liegt bei der Schulleitung, dem Schulträger und der Schulkonferenz. Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Bildungsministerium. Voraussetzung ist, dass für den Schulträger kein Mehraufwand entsteht und nicht mehr Personal benötigt wird.
Diese Neuerung ist schon länger bekannt und schon im April im Nachhilfe News Blog vorgestellt worden. Aber wie wird’s dann in der Praxis umgesetzt?
ABACUS Nachhilfe Hamburg und Kreis Pinneberg: Unseres Erachtens ist G8 auf Dauer für das Land preiswerter als G9, da zum Beispiel ein Gymnasiallehrer bei gleicher Anzahl von Dienstjahren mehr Schüler „durchschleusen“ kann. Ferner amortisiert sich auch das Anlagevermögen schneller (Schulgebäude). Der angeführte „erhöhte Raumbedarf“, der Mehrkosten verursacht, entsteht nur durch die zur Zeit noch vorhandenen Doppeljahrgänge G8 und G9. Ob daher die vom Gesetzgeber geschaffene Wahlmöglichkeit für Gymnasien G8 und / oder G9 anzubieten von den Schule auch so umgesetzt wird, bleibt abzuwarten…
Die gesonderten Prüfungen zum Haupt- und Realschulabschluss an weiterführenden Schulformen entfallen generell an Gymnasien. An Regional- und Gemeinschaftsschulen bleibt die Prüfpflicht in den Fällen erhalten, in denen vor dem Hintergrund der Leistungen im 1. Halbjahr der 9. Klasse erhebliche Zweifel daran bestehen, das die Schülerin oder der Schüler die Jahrgangsstufe 10 erreicht.
ABACUS Nachhilfe Hamburg und Kreis Pinneberg: Ein zweischneidiges Schwert: Einerseits wird augenscheinlich Leistungsdruck von den Schülern genommen, andererseits fehlt eine weitere schriftliche zeitpunktbezogene Leistungsüberprüfung…
Um die Schularten Regional- und Gemeinschaftsschule später zusammenfassen zu können, erhalten beide Schularten erweiterte Möglichkeiten für die Unterrichtsgestaltung. Das heißt für Gemeinschaftschulen: Sie sind nicht mehr starr auf das Prinzip des binnendifferenzierten Unterricht und damit des Unterrichts im Klassenverband festgelegt. Das heißt für Regionalschulen: Zukünftig können sie wählen zwischen dieser äußeren Differenzierung, abschlussbezogenen Klassenverbänden ab Jahrgang 5 oder binnendifferenziertem Unterricht.
ABACUS Nachhilfe Hamburg und Kreis Pinneberg: Im Klartext heißt dies Auflösung von Klassenverbänden hin zu variablen Kursen, die auch noch jahrgangsübergreifend zusammengesetzt sind. Das erinnert den Verfasser ein bisschen an Lerngruppen bei Gruppen-Nachhilfeinstituten, die zwar fachkongruent, aber nicht jahrgangsrein zusammengesetzt sind und zumindest in der Regel 9 Teilnehmer nicht überschreiten. An staatlichen Schulen werden diese „Lerngruppen“ sicher ungleich größer werden…
Gemeinschaftsschulen können in Zukunft auch örtlich zuständige Schulen sein. Schülerinnen und Schüler, die bei Kapazitätsproblemen an anderen Schulen nicht ankommen, sollen auch den Gemeinschaftsschulen zugewiesen werden können.
ABACUS Nachhile Hamburg und Kreis Pinneberg: Das bedeutet schlicht Abschaffung der freien Schulwahl für die Eltern, da die Schüler dann zwangsweise zugewiesen werden.
Hier der genaue Wortlaut und die vollständigen Änderungen im Schulgesetz Schleswig-Holstein, die neue Profiloberstufe Schleswig-Holstein hatten wir ja schon hier im Nachhilfe News Blog vorgestellt.
Ein Gedanke zu „Schule im Kreis Pinneberg: Neuerungen Schulgesetz Schleswig-Holstein“