Bildungsminister legt neues Schulgesetz vor
Das geänderte Schulgesetz soll 2011 in Kraft treten. Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug hat die Kernpunkte des neuen Schulgesetzes Schleswig-Holstein heute vorgestellt:
- Wahlrecht zwischen acht- und neunjährigem Bildungsgang an Gymnasien:
Gymnasien können zwischen G8 und G9 Abschluss – Abitur nach 12 oder 13 Schuljahren wählen. Auch das Nebeneinander beider Angebote soll möglich sein. - Abschaffung der Prüfungen zum Haupt- und Realschulabschluss
Auf die Prüfungen zum Haupt- und Realschulabschluss wird verzichtet. Hier gilt in Zukunft die Versetzung in die 10. bzw. 11. Klassenstufe der entsprechenden Schulart. An Regional- und Gemeinschaftsschulen bleibt die Hauptschul-Prüfpflicht in Fällen erhalten, in denen Zweifel daran bestehen, das die Schülerin oder der Schüler die Jahrgangsstufe 10 erreicht / erreichen würde. - Flexible Ausgestaltung von Regional- und Gemeinschaftsschulen
Die Gemeinschaftsschulen werden freier in der Unterrichtsgestaltung: Klassenverbands-übergreifender Unterricht wird möglich, ebenso auch abschlussbezogene neu zusammengestellte Klassenverbände oder andere Formen eines stärker differenzierten Unterrichtsangebotes. - Zuständige Schule
Hier übernehmen wir mal wortwörtlich aus der Pressemitteilung: „Gemeinschaftsschulen können in Zukunft auch örtlich zuständige Schulen sein. Schülerinnen und Schüler, die bei Kapazitätsproblemen an anderen Schulen nicht ankommen, sollen auch den Gemeinschaftsschulen zugewiesen werden können. Damit wird dem Aspekt der Wohnortnähe beziehungsweise des kurzen Schulweges stärker als bislang Rechnung getragen.“ (und wie ist es nun mit dem Elternwahlrecht der Schulform? Anmerkung des Verfassers) - Schullastenausgleich
Die tatsächlichen Ausgaben des Schulträgers sollen direkter berücksichtigt werden
Die Novelle des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes ist heute von der Landesregierung verabschiedet worden. Es folgt die Verbändeanhörung, dann gibt es den Regierungsentwurf der Landesregierung. Dieser ist Grundlage des parlamentarischen Verfahrens, das mit der abschließenden Lesung des Gesetzes endet. Das Gesetz soll 2011 in Kraft treten.
Insbesonders die Punkte 3 und 4 werden wohl noch für reichlich politischen Zündstoff sorgen…
2 Gedanken zu „Neues Schulgesetz Schleswig-Holstein: Wahlrecht für Gymnasien“