Nachhilfe für Rektor der THS Pinneberg?

Schulleiter Matthias Beimel ist den Focus der Staatsanwaltschaft geraten: Gegen den Schulleiter des Pinneberger Gymnasiums wird wegen Vorteilsannahme ermittelt.

Die Vorteilsannahme gehört wie die Bestechung zu den Amtsdelikten. Anders als bei der Bestechung ist Voraussetzung der Strafbarkeit jedoch nicht, dass der Täter seine Dienstpflichten verletzt hat oder dass sich die Tat auf eine bestimmte Dienstpflicht bezieht. Sanktioniert wird allein die Entgegennahme einer Gegenleistung für die Ausübung von Dienstpflichten.

Tatbestandsmerkmale der Vorteilsannahme sind:

  • ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter,
  • der für die Dienstausübung
  • einen Vorteil für sich oder einen Dritten
  • fordert, sich versprechen lässt oder annimmt

Worum geht es konkret an der THS Pinneberg? Schulleiter Beimel soll einem Pinneberger Schulfotographie-Unternehmen (Dem Nachhilfe News Blog ist das Unternehmen natürlich bekannt :-)) gestattet haben, an seiner Schule von Schülern Fotos zu machen und diese dann „zu vermarkten“, dass heisst, den Schülern / Eltern zum Kauf anbieten. Eine eigentlich an Schulen übliche Handlung. Allerdings sollen dann vom Unternehmen als Gegenleistung ein signifikanter EURO-Betrag direkt an die Schule zur Computerraumfinanzierung geflossen sein, so meldete die Pinneberger Presse.

Grundsätzlich ja eine pfiffige Idee, zumal das Schleswig-Holsteiner-Schulgesetz in § 3.2. im Rahmen der Selbstverwaltung Rechtsgeschäfte der Schulen ausdrücklich zulässt. Und der „Deal“ ist ja für beide Seiten von Vorteil :-): Die THS Pinneberg bekommt Geld aus der freien Wirtschaft, das Unternehmen macht Bildermappen von ca. 1000 Schülern. Wenn nur die Hälfte der Eltern die Fotos für ca. € 45,- je Mappe kaufen, werden € 22.500,- umgesetzt. Bei einer Brutto-Marge von ca. 50% (extrem konservativ kalkuliert) bleiben beim Pinneberger Fotounternehmen immer noch genug EUROs haften (nach Abzug der Zahlung an die Schule) und alle haben was davon… 😉

Pikant wird’s, wenn ein Schulleiter das für öffentliche, schulische Rechtsgeschäfte vorgegebene Finanzvolumen überschreitet, welches nach HA-Informationen bei € 5.000,- liegt

Und wenn die Information an die Öffentlichkeit zur Aufnahme der Ermittlungen auch noch – wie die Presse berichtet – aus dem eigenen Pinneberger Rathaus kommt… Hat der Schulleiter hier zu oft in Sachen Zuschüsse und Finanzen gestört oder neidet hier jemand gar das entstandene Kompensationsgeschäft?

Wir sind gespannt, wie’s ausgeht. Wobei Schulen grundsätzlich gehalten und aufgefordert sind, autark zu wirtschaften.

Überraschend findet der Nachhilfe-News-Blog am Rande, dass auf den Seiten des als „Beste Online Schülerzeitung“ dekorierten Presseorgans der THS Pinneberg, dem „Pressident“, sich weder auf der Homepage, noch auf der Facebook-Präsenz irgendein Hinweis zu diesem Casus findet. Dabei liegt hier der Stoff, aus dem die Nachrichten sind, nicht nur vor, sondern sogar schon hinter der eigenen Haustür: Der Interviewpartner ist ja im Haus… und dann so gar kein Hinweis „in eigener Sache“? 😉

Online-Zeitung, Computer, € 12.000,-… die Computer an der THS kommen sicher allen Schülerinnen und Schülern zugute. Honi soit qui mal y pense 🙂

Wir gratulieren zum bereits nächste Woche anstehenden nächsten Preis für die beste Online-Schülerzeitung, diesmal vom Schulspiegel im Schülerzeitungswettbewerb 2011

Veröffentlicht von

Bach

Dr. Siegfried Bach ist Gymnasiallehrer im Ruhestand, Studienleiter und Lektor.

2 Gedanken zu „Nachhilfe für Rektor der THS Pinneberg?“

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