Grundschule: Pflicht-Grundwortschatz jetzt auch in Hamburg

Nunmehr hat auch die Bildungsbehörde in Hamburg nachgezogen und verordnet den Hamburger Grundschülern einen verbindlichen Grundwortschatz, den die Kinder bis zum Ende der 4. Klasse beherrschen müssen. Hamburg zieht als letzter (!) der Stadtstaaten nach und toppt mit dem Umfang von 785 Worten auch noch Berlin und Bremen, die Ihren Grundschülern 700 Worte schon seit 2011 (!) verbindlich vorschreiben.

Der verbindliche Wortschatz-Kanon muss von den Hamburger Schülerinnen und Schüler fehlerfrei beherrscht werden, was – logischerweise – den Fokus in der Hamburger Grundschule auf die korrekte Rechtschreibung legen sollte, somit klare, eindeutige Leistungsüberprüfungen notwendig macht und unsägliche Methodika wie „lautierend schreiben“ hoffentlich endgültig in der reformpädagogischen Mottenkiste verschwinden lässt. Den Fokus auf die Rechtschreibung zu legen tut allemal Not bei Hamburger Schülern.

Kritisch wird von manchen Politikern angemerkt, dass ein Grundwortschatz zum „stupiden auswendig Lernen“ anhalte und der logische Unterbau der Sprache so in den Hintergrund treten würde.

Das hat aber wohl wenig Kausalität: Die verbindliche Vermittlung eines anwendungssicher (!) beherrschten Basis-Wortschatzes i.S. des Kompetenzerwerbs impliziert gerade dessen Einkleidung in das „Rahmenprogramm“ der Sprache: Der Deutsch-Unterricht an Hamburger Grundschulen wird sich sicher nicht über vier Jahre im „Pauken“ der 785 Worte erschöpfen. Ein bisschen Satzbau, Textstruktur, Zeiten und Fälle werden wohl schon auch noch dabei sein. Was so alles dazu gehört, hatten wir hier schon einmal im Nachhilfe News Blog behandelt.

Sui generis kommt die Idee eines verbindlichen, konditionierten Basis-Grundwortschatzes aus der schulpädagogischen Migrationsintegration, die sich im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ manifestierte, dürfte aber auch der anderen Hälfte der Hamburger Grundschüler nicht wirklich schaden. 😉

Für die erst jetzt beschlossene Verbindlichkeit in Hamburg – drei Jahre nach den anderen Bundesländern – und die schulische Umsetzung an den Grundschulen fehlt den Hamburger Behörden ein bisschen Lehr-Material für die Schulen, Eigenes soll erst im Sommer kommen, weshalb man auf dem Hamburger Bildungsserver flugs mal die „umfangreiche Handreichung“ aus Berlin eingestellt hat, allerdings gibt’s auch in Berlin noch mehr. Wir vervollständigen das gerne:

Grundwortschaft 1-2 Klasse: http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/faecher/sprachen/deutsch/Grundschule/grundwortschatz_heft1_BE.pdf

Grundwortschatz 3-4 Klasse: http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/faecher/sprachen/deutsch/Grundschule/grundwortschatz_heft2_BE.pdf

und – natürlich – die dazugehörige Handreichung für die Lehrkräfte zur Umsetzung.

Über die Zusammensetzung der 785 Worte lässt sich sicher endlos streiten. Immerhin haben über 50% der Hamburger Grundschüler mittlerweile einen sogenannten „Migrationshinweis“, wie es im Behördendeutsch heißt. 😉

Aber auch so finden wir einige Ungereimtheiten, welche sich unserer Logik nicht erschließen: Was ist mit „müde“ und „wach“? „Freiheit“, aber nicht die „Gefangenschaft“? Zwar „riechen“ und „schmecken“ und folgerichtig der „Geruch“, aber wo ist dann der „Geschmack“ geblieben? Die verschriftlichten Zahlen bis „zwölf“ sind enthalten. Warum nicht nur bis zehn? Und warum ab dreizehn dann nicht mehr? Die umgangssprachlichen wallonischen „Pommes“ sind drin – warum nicht korrekter „Pommes frites“? Offensichtlich ist der Begriff eine Reminiszens an die napoleonisch-französische Besetzung Hamburgs 1806-1814…

Aber die „Kartoffeln“ oder die typische Hamburger „Currywurst“ nicht? Ach ja, der „Döner“ ist auch nicht dabei, den die Hamburger Listenersteller dann wohl doch vom Ursprung her eher in Berlin verortet haben. Dafür sind die „Kalorienbomben“ wie „Nudeln“ und „Nüsse“ auch und gerade im Plural enthalten.

Oder waren hier vielleicht Veganer am Werk, die „Wurst“ zum Brot und Brötchen fehlt nämlich auch. Von der Marmelade mal ganz zu schweigen! 😉

Nun ja, hier werden sich sicher sehr, sehr kluge Köpfe über die Zusammenstellung so ihre Gedanken gemacht haben…

Es bleibt zu hoffen, dass die Einführung eines verbindlichen Grundwortschatzes zumindest als verlässliche Basis der Verkehrssprache Deutsch dienen kann, wobei knappe 800 Worte eben allenfalls als Grundversorgung der erwarteten Sprachkompetenz in den Sekundarschulen taugen.

Zumindest bieten die staatlichen Grundschulen so eine Art „Bildungsgrundversorgung“ an. Für den darauf aufbauenden Rest scheinen dann die Sek. I-Schulen oder eben die jeweiligen Erziehungsberechtigten privat, z.B. mit ABACUS Nachhilfe, zuständig zu zeichnen.

Gestützt wird diese These der rudimentären Bildungs-Grundversorgung auch durch die gestern beschlossene SchG-Änderung im Hinblick auf die Gymnasien, Drucksache 20/11434, in dem sich die Schulbehörde die Entscheidungskompetenz zum Beispiel über die Vergabe von Hausaufgaben über alle Hamburger Gymnasien sichert.

Hausaufgaben in den Kernfächern gibt’s dann nur noch 1-mal in der Woche auf, in den anderen Fächern nur noch alle 14 Tage…

Ebenfalls wird den Gymnasien vorgegeben, grundsätzlich den Schultag rythmisiert zu gestalten, was zu einer längeren Tages-Unterrichtszeit führt und damit de facto das Ganztagsgymnasium vorschreibt.

Die Drucksache nennt es „Ausweitung ganztägiger Elemente im Gymnasium“ und der Unterrichtstakt ist zwingend in 90-Minuten-Einheiten auszugestalten. Auch wird die Zahl der Klassenarbeiten begrenzt und hier eine zeitliche Verteilung für’s Schuljahr zentral vorgegeben.

Entscheidungsspielräume und Vermittlungsindividualität der einzelnen Gymnasien und des jeweiligen Lehrkörpers werden so schlicht beschränkt und die Wissensvermittlung und Abprüfung des Wissens an Gymnasien zentralisiert. Bildungsvermittlung und Ansprüche werden so auf den kleinsten gemeinsamen Nenner „herunter geschraubt“.

Nun mag eine Senkung von schulischen Leistungsansprüchen sicher zu einer quantitativ höheren Zahl von Schulabschlüssen und höheren Abiturquoten führen. Ob solcherart Maßnahmen jedoch geeignet sind, qualitativ auf den tertiären Ausbildungsbereich oder die Wertschöpfungsprozesse der freien Wirtschaft im Rahmen einer Berufsausbildung vorzubereiten?

Diese Zeche zahlen dann nicht etwa die Bildungspolitiker, sondern die Schülerinnen und Schüler, die mit Ihrem Hamburger Abschluss-Schulzeugnis 150 Bewerbungen schreiben und dann leider keinen Ausbildungsplatz erhalten…

Veröffentlicht von

Dr. Kai Pöhlmann

Dr. Kai Pöhlmann ist Inhaber der ABACUS Nachhilfe Institute Hamburg und Kreis Pinneberg und Gründer des ersten ABACUS-Nachhilfeinstitutes nördlich der Isar. Google+

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