Der Bundesrat hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf (Drucksache 17/1222) vorgelegt. Inhalt: Einrichtung von extra Deutsch Nachhilfekursen bundesweit für Jugendliche mit Migrationshintergrund in den Abschlussklassen der Haupt-, Real- und Förderschulen. Hiermit soll „…mit berufsbezogener Sprachförderung die Ausbildungsfähigkeiten von Jugendlichen mit Migrationshintergrund nachhaltig verbessert werden…“
Der Gesetzentwurf weist ferner darauf hin, dass der Bildungsgrad von Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Durchschnitt unter dem der Jugendlichen ohne Migrationshintergrund liegt und dass 44% der ausländischen Jugendlichen einen Hauptschulzweig besuchen, aber nur 19% der Schüler ohne Migrationshintergrund. Der Anteil ausländischer Jugendlicher, die die Schule ohne Abschluss verlassen, liegt bei 16,8%. Sicher keine neuen Erkenntnisse.
Die Idee einer ergänzenden Deutsch Nachhilfe und damit „berufsbildender Förderung“ ist sicher lobenswert. Die Umsetzung wäre unseres Erachtens auf Grund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland (Schulbildung ist Ländersache) über Bundesebene sicher problematisch: Kosten und Zuständigkeiten.
Somit bleibt den Eltern aber immer noch eine Deutsch-Nachhilfe für ihre Sprösslinge selber zu organisieren. Und dieses nicht erst in den Abschlussklassen einer Schulform. Hier muss eine professionelle Unterstützung bei Defiziten in Deutsch deutlich früher ansetzen. Und dass nicht nur bei Schülern mit Migrationshintergrund.