Das Bundesland NRW ist mit der Änderung des Bildungspaketes einen wichtigen Schritt gegangen: NRW ist das erste Bundesland, das sein Bildungspaket zu Gunsten der Kinder geändert hat, die aus Hartz-IV Familien kommen. Nachhilfe Leistungen können ab sofort auch dann beantragt werden, wenn das Kind nicht versetzungsgefährdet ist. Bislang konnten Kinder aus Hartz-IV Familien nur dann Leistungen für Nachhilfe beantragen, wenn die Versetzung gefährdet gewesen ist. Nur unterstützend zur Schule und zum besseren Lernen wurde eine Nachhilfe vom Bildungspaket (BuT) nicht übernommen. Zusätzlich fallen auch die Einschränkungen der Schulformen weg: Kinder aus Gesamtschulen, Förderschulen und in der Schuleingangsphase haben nun ebenfalls hier einen Anspruch auf Nachhilfeunterricht. Das Sozial- und Arbeitsministerium ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen und genehmigt nun auch Nachhilfeunterricht, um eine bessere Schulformempfehlung zu erreichen. Kinder in den 4. Klassen der Grundschulen erhalten eine so genannte Schullaufbahnempfehlung seitens der Klassenlehrer. Diese Empfehlung soll den Eltern helfen, die nächsthöhere Schulform anhand der Leistungen des Kindes auszuwählen.
Ein wichtiger Schritt zur Förderung von Kindern aus Hartz-IV Familien
In Zukunft ist Bildung (und Nachhilfe) nicht mehr allein vom Einkommen der Eltern abhängig. Grundsätzlich hat nun jedes Kind, egal über welches Einkommen die Eltern verfügen, ein Recht auf Lernförderung und Nachhilfeunterricht.
Die Chancen der betroffenen Kinder, einen guten Ausbildungsplatz zu erhalten oder die Möglichkeit des Studiums zu bekommen, sind mit der Entscheidung des Ministeriums sehr viel besser geworden. Allerdings soll weiterhin jedes Jobcenter (ARGE) die Möglichkeit bekommen, in Einzelfällen zu entscheiden. Mit der Gesetzesänderung ist es Eltern aber möglich, gegen eine negative Entscheidung vorzugehen, zum Beispiel zu klagen.
NRW strebt Änderung auch für andere Bundesländer an
Nordrhein-Westfalen will erreichen, dass sich die Änderungen in allen Bundesländern durchsetzen lassen, damit Kinder bundesweit von der Änderung des Bildungspaketes profitieren können. Dies wäre auch sehr wichtig, denn es kann nicht sein, dass Kinder aus Nordrhein-Westfalen bessere Chancen bekommen als zum Beispiel Schüler und Schülerinnen in Hamburg oder dem Kreis Pinneberg. Jedes Kind in Deutschland, dessen Familie Hartz-IV bezieht, soll ein Recht auf Nachhilfeunterricht bekommen, um seine schulischen Chancen verbessern zu können. NRW rät Eltern aus anderen Bundesländern, unter Berufung auf den Erlass, auch jetzt schon Anträge für ihre Kinder zu stellen.
In Hamburg und in Schleswig-Holstein wird die Umsetzung des Bildungspaketes (BuT) in Bezug auf Nachhilfe sehr unterschiedlich gehandhabt:
Hamburg hat die Mittel aus dem BuT den Schulen zur Verfügung gestellt, um Gruppenförder- und Stützkurse zu organisieren, professionelle Einzelnachhilfe wird in Ausnahmefällen genehmigt. Im Kreis Pinneberg wird versucht, nach Möglichkeit auch nur billigen Gruppenförderunterricht zu genehmigen, aber seit dem LSG-Urteil vom Dezember letzten Jahres hat sich die „Genehmigungslage“ auch für professionelle Einzelnachhilfe von uns „entspannt“.
Mehr Infos zur Nachhilfe über das Bildungspaket finden Sie in unserem Nachhilfe-News-Blog, wenn Sie „Bildungspaket“ im Suchfenster eingeben oder speziell für den Kreis Pinneberg auf unserer Seite Bildungspacket Nachhilfe.
Wir begrüßen die Entscheidung in NRW sehr und würden uns auch für alle Hamburger und Kreis Pinneberger Kinder eine Änderung wünschen, denn wir können täglich mitverfolgen, wie wichtig professioneller Nachhilfeunterricht für immer mehr Schüler wird, wollen Sie nach der Schule auf dem Arbeitsmarkt überhaupt Ihre Chancen erhalten.
Ein Gedanke zu „Bildungspaket in NRW geändert – BuT Lernförderung für alle?“