In Hamburg will die Schulbehörde die Pensionäre zurück an die Schulen holen. Die „Einberufungsbescheide“ sind bereits verschickt… Die € 3 Mio. aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung für Schüler aus bedürftigen Familien in Hamburg stehen zwar zur Verfügung. Auch wurde der Betrag aus dem Säckel der Hamburger Steuerzahler nochmals kräftig um fast 200% auf runde € 8 Mio. aufgestockt.
Die praktische Umsetzung und die Organisation läuft nicht rund:
Zuletzt gab es Ärger mit der Rechtmäßigkeit der Honorarverträge, die die Schulen in Hamburg mit willigen Aufsichtspersonen geschlossen haben: Die Sozialversicherungsträger prüfen zur Zeit die Rechtmäßigkeit der Vereinbarungen. Läge eine Scheinselbstständigkeit und damit dann ein direktes Beschäftigungsverhältnis vor, kommen auf die Stadt Hamburg und Finanzsenator Dr.-med. Tschentscher eventuell noch ein paar Euros an Sozialversicherungs-Nachzahlungen zu: Bei Studenten und auch Schülern (!) sind’s 16%, bei Nicht-Schülern 32% des monatlichen Verdienstes, welche der Arbeitgeber bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen an die Bundesknappschaft abzuführen hat…
In der Tat ist die Sozialversicherungsrechtliche Seite bei Nachhilfe und allgemein bei Dienstleistungen eine heikle Kiste: Auch Eltern müssen bei selbst organisierter Nachhilfe, sogenannte „Privater Nachhilfe“ höllisch aufpassen, denn die Hinterziehung von Sozialversichungsbeiträgen ist in Deutschland üblicherweise ein Straftatbestand…
Somit sind die Schulleitungen in Hamburg jetzt natürlich verunsichert und recht vorsichtig im Anwerben neuer Kräfte, obwohl die BSB Hamburg Absicherung zugesagt hat…
Die BSB Hamburg hat zwar fleissig die Werbetrommel gerührt, um Nachhilfepersonal zu aquirieren, die an Schulen bedürftigen Schülern Nachhilfe in Mathe, Deutsch oder Englisch geben, aber offensichtlich hielt sich der Ansturm der Bewerber in Grenzen.
Nunmehr sollen daher die Beamten-Pensionärinnen und Pensionäre reaktiviert werden, um das Förder-Loch zu stopfen, wie das Hamburger Abendblatt heute meldet.
Die sich im wohlverdienten Ruhestand befindlichen Beamten sind ob der Aussicht, wieder in die „Tretmühle Schule“ zu müssen, um schwache Schüler in Gruppen an Schulen zu fördern, natürlich hochgradig begeistert und allesamt willig :-). Insbesonders weil der „Deal“ der BSB Hamburg dafür offensichtlich als Gegenleistung die gleichzeitige Streichung des Weihnachtsgeldes vorsieht…
Beamtenrechtlich ist das Verfahren, auch wenn subjektiv als ungerecht von manchem Pensionär empfunden, jedoch nach Meinung des Nachhilfe News Blogs in Ordnung: In strenger juristischer Auslegung gilt die Verbeamtung auch nach der Pensionierung fort und endet letztendlich erst mit der Bahre (!). Eine Versetzung in den Ruhestand kann vom Dienstherren (hier die BSB Hamburg) durchaus wieder aufgehoben werden… Der Pensionär kann jedoch widersprechen, wenn zum Beispiel gesundheitliche oder andere wichtige Gründe der Reaktivierung entgegenstehen ;-).
Bis die kostenlose Nachhilfe in Hamburg (ein Euphemismus übrigens, denn die Nachhilfe an Hamburger Schulen wird ja mit unser aller Steuergeldern finanziert und fehlt dann an anderer Stelle) rund läuft, bleibt den Hamburger Eltern als eine Alternative noch die professionelle ABACUS-Einzelnachhilfe zu Hause in Hamburg…
Auch die Wiedereinführung der Klassenwiederholungen (= Sitzenbleiben) wäre vielleicht aus Kostengründen durchaus wieder eine Alternative, aber davon in einem nächsten Artikel.
Herr Pöhlmann, ich bin ganz und gar Ihrer Meinung. Was nichts kostet, ist nichts wert. Aufwendungen für Bildung sind doch wohl wichtiger als sinnlose Abwrackprämien und andere Wohltaten für milliardenschwere Konzerne. Jedoch sollten keine Blankoschecks verteilt werden. Was mir wichtig ist, lasse ich mir was kosten. Das gilt übrigens auch für ärmere Schichten in unserer Gesellschaft. Weiter so!