Bedürftige Kinder, sprich die Kids von Hartz-IV-Empfängern und / oder die Kleinen derjenigen Menschen, die eine anderweitige staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, zum Beispiel Wohngeld, hatten es bislang nicht einfach, Nachhilfestunden zu bezahlen, um die nötige Förderung zu bekommen, die sie benötigen, um in der Schule vorwärts beziehungsweise mitzukommen.
Die neuerlichen Hartz-IV-Reformen haben das Bildungs- und Teilhabepaket mit sich gebracht, wonach bedürftige Familien, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind, einen Zuschuss zum Schulbedarf, zum Beitrag für Musik- oder Sportvereine, zum Mittagessen in der Schule sowie letztendlich auch zum Nachhilfeunterricht erhalten sollen. Das Bildungspaket wird in Sach- und Geldleistungen unterteilt.
Auch wenn der Beschluss der Bundesregierung bislang aufgrund der fehlenden Unterschrift des Bundespräsidenten noch nicht rechtskräftig ist, so ist er dennoch eine „feste Sache“, bei der es allerdings noch an der Umsetzungsplanung hapert.
Für die Umsetzung sind die einzelnen Kommunen zuständig. Die ersten Anträge wurden in vielen Kreisen bereits gestellt. Allerdings gibt es scheinbar noch offene Fragen zu dem letztendlich ausführenden Organ. In manchen Kreisen wird die Umsetzung von den Jobcentern ausgeführt, um die Hilfestellungen auch für die Hilfebedürftigen so einfach wie möglich zu gestalten. Hartz-IV-Empfänger sollen „alles aus einer Hand“ bekommen und nicht von einem zum nächsten Amt geschickt werden.
Wer jedoch Wohngeld oder Ähnliches erhält, muss mit seinem Antrag auf Zuschüsse gemäß dem Bildungspaket an das jeweilige zuständige Landratsamt herantreten. Hier gibt es noch Klärungsbedarf.
Für die schulische Nachhilfe bedeutet dies im Einzelnen, dass Eltern schulschwacher Kinder ab sofort trotz Hartz-IV die Hilfe offizieller Nachhilfe-Institute in Anspruch nehmen können. Also, Lehrer und Lehrerinnen in Hamburg, teilt mehr blaue Briefe aus, wie Die Zeit meldete 🙂
In der Praxis gestaltet sich das in der Form, als dass auf jeden Fall ein Antrag vorausgeschickt werden muss. Ist dieser bewilligt, kann die Nachhilfe in Hamburg in Anspruch genommen werden. Allerdings zahlt das Amt die Beträge gemäß Bildungspaket nicht an die jeweilige Familie, sondern direkt an die Nachhilfeorganisation. So verhält es sich auch bei den anderen Leistungen, die vom Bildungspaket umfasst sind. Die einzigen Beträge, die direkt auf dem Konto der Eltern landen, sind – wie bisher – die Zuschüsse zum Schulbedarf, so im August und im Januar jeweils ein entsprechender Geldbetrag.
Dieses neue Gesetz ermöglicht es auch sozial schwachen Familien, ihren Kindern eine adäquate und fördernde Nachhilfe zu verschaffen.
Schüler, die einer Nachhilfe in Hamburg bedürfen, sich diese aber bislang aufgrund der finanziellen Lage der Eltern nicht leisten konnten, ziehen ab sofort nicht mehr benachteiligt durch das Schulleben in Hamburg, sondern erhalten die gleichen Chancen wie jedes andere Kind auch, sich schulisch so aus- und weiterzubilden, dass sie später ein erfolgreiches Leben führen können.
Sinnvoll ist es, hier schon bei Grundschulkindern mit einer Nachhilfe zu beginnen, gerade wenn diese in einer nicht Deutsch-muttersprachlichen Familie leben.
Wer Interesse an einer vom Bildungspaket übernommenen Sachleistung für die Nachhilfe Hamburg seines Kindes hat, der kann sich beim zuständigen Jobcenter oder den Bezirksämtern erkundigen und einen entsprechenden Beratungstermin vereinbaren, um die Fragen zur Zufriedenheit aller zu klären.
Die Schulbehörde Hamburg informiert hier über die konkrete Umsetzung des Bildungspaketes in Hamburg.
War Hamburg nicht Schlusslicht in der aktuellsten Pisa-Studie?
Wenn die Eltern berufstätig sind kommt man meiner Meinung nach nicht drumherum mit einer Nachhilfe. Mein Sohn ist erst 4 aber sobald er in der Schule ist möchte ich dass hier vernünftig gelernt wird, was man von den heutigen Schulen ja eigentlich nicht so sagen kann.
LG – Claudia